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   OLG Stuttgart, 16.10.1980 - 3 U 130/80   

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https://dejure.org/1980,8544
OLG Stuttgart, 16.10.1980 - 3 U 130/80 (https://dejure.org/1980,8544)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.10.1980 - 3 U 130/80 (https://dejure.org/1980,8544)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Oktober 1980 - 3 U 130/80 (https://dejure.org/1980,8544)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Eigentumsverletzung nach Lieferung einer beweglichen Sache; Angebot zur bedingungslosen Übereignung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1981, 176
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.09.1973 - VIII ZR 106/72

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.10.1980 - 3 U 130/80
    Mit dieser Handlungsweise haben die Vertragspartner unter den gegebenen Umständen zu erkennen gegeben, daß sie den Vertrag auch unabhängig von den gegenseitigen Geschäftsbedingungen als abgeschlossen betrachten (BGH NJW 1973, 2106).
  • BGH, 29.09.1955 - II ZR 210/54

    Bestätigungsschreiben und Auftragsbestätigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.10.1980 - 3 U 130/80
    Das Schweigen des Empfängers auf eine solche Auftragsbestätigung hat grundsätzlich die Ablehnung des darin liegenden Vertragsangebots und damit ein Scheitern des angestrebten Vertrags zur Folge (BGH NJW 1955, 1794).
  • BGH, 27.01.1965 - VIII ZR 11/63

    Schweigen auf Bestätigungsschreiben

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.10.1980 - 3 U 130/80
    Um als Bestätigungsschreiben zu gelten, muß ein Schreiben nach seinem äußeren Erscheinungsbild zur Wiedergabe der Verhandlungen wenigstens nach ihrem wesentlichen Inhalt bestimmt sein (BGH NJW 1965, 965).
  • BGH, 09.07.1975 - VIII ZR 89/74

    Vertragswidriger Eigentumsvorbehalt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.10.1980 - 3 U 130/80
    An die Deutlichkeit einer solchen Erklärung wird aus Gründen der Rechtssicherheit ein strengerer Maßstab angelegt (BGH NJW 1975, 1699; 1979, 213, 2199).
  • BGH, 25.10.1978 - VIII ZR 206/77

    Rumflaschen - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 449 BGB

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.10.1980 - 3 U 130/80
    An die Deutlichkeit einer solchen Erklärung wird aus Gründen der Rechtssicherheit ein strengerer Maßstab angelegt (BGH NJW 1975, 1699; 1979, 213, 2199).
  • BGH, 09.02.1977 - VIII ZR 249/75

    Annahme eines geänderten Angebots

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.10.1980 - 3 U 130/80
    Dafür ist entscheidend, ob die Klägerin redlicherweise in der Abnahme der Lieferung 3 1/2 Monate nach der unbeantwortet gebliebenen modifizierten Auftragsbestätigung noch eine Billigung ihrer ALZB durch die Gemeinschuldnerin sehen konnte und ob die Gemeinschuldnerin mit einer dahingehenden Deutung ihres Verhaltens durch die Klägerin rechnen mußte (BGH WM 1977, 451).
  • BGH, 30.05.1979 - VIII ZR 232/78

    Voraussetzungen des Anspruchs auf den Veräußerungserlös - Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.10.1980 - 3 U 130/80
    Der Beklagte hat lediglich "vorsorglich" darauf hingewiesen, unter welchen Voraussetzungen ein solcher Vorbehalt nach BGH NJW 1979, 2199 nur wirksam sein könne.
  • BGH, 23.04.1975 - VIII ZR 58/74

    Beweispflicht des Eigentümers gegenüber dem unmittelbaren Besitzer bei Eigentum

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.10.1980 - 3 U 130/80
    Mit der Abnahme des gelieferten Blankstahls erlangte die Gemeinschuldnerin daran unmittelbaren Besitz (§ 854 I BGB) Bei einer solchen Sachlage wird gesetzlich vermutet, daß die Besitzbegründung zum Erwerb unbedingten Eigentums führte ( § 1006 I 1 BGB : RGZ 156, 63; BGH WM 1969, 186, NJW 1975, 1269, 1699).
  • BGH, 13.11.1968 - VIII ZR 168/66

    Kauf eines Lastzuges mit Fernverkehrsgenehmigung - Umschreibung einer Konzession

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.10.1980 - 3 U 130/80
    Mit der Abnahme des gelieferten Blankstahls erlangte die Gemeinschuldnerin daran unmittelbaren Besitz (§ 854 I BGB) Bei einer solchen Sachlage wird gesetzlich vermutet, daß die Besitzbegründung zum Erwerb unbedingten Eigentums führte ( § 1006 I 1 BGB : RGZ 156, 63; BGH WM 1969, 186, NJW 1975, 1269, 1699).
  • RG, 26.10.1937 - VII 85/37

    Hat der Besitzer zur Begründung der Eigentumsvermutung des § 1006 BGB. zu

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.10.1980 - 3 U 130/80
    Mit der Abnahme des gelieferten Blankstahls erlangte die Gemeinschuldnerin daran unmittelbaren Besitz (§ 854 I BGB) Bei einer solchen Sachlage wird gesetzlich vermutet, daß die Besitzbegründung zum Erwerb unbedingten Eigentums führte ( § 1006 I 1 BGB : RGZ 156, 63; BGH WM 1969, 186, NJW 1975, 1269, 1699).
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